Studienorganisation auf einen Blick
AUF DIESER SEITE hat die StudienServiceStelle Informationen zur STUDIENORGANISATION für Sie aufgelistet, die häufig nachgefragt werden (ehemalige “grüne Seite”).
- Zu folgenden Bereichen finden Sie Informationen auf ANDEREN SEITEN
Ankündigungen/Aktuelles - Studienpläne Bachelor und Master im Überblick - Erasmus - Lernhilfen/Unterstützungsangebote
A) UNTERSTÜTZUNG UND INFORMATION
A.1) Informationsveranstaltung zu Semesterbeginn
Zu Beginn des Semesters findet für Bachelor-Studierende eine Einführungsveranstaltung statt. Bitte entnehmen Sie den Termin dem Vorlesungsverzeichnis in u:find. Es werden Ziele, Aufbau und Organisation des Kunstgeschichtsstudiums vorgestellt und Informationen zur STEOP-Vorlesung “Exemplarische Studien” und den zugehörigen Unterstützungsangeboten gegeben: Tutorien, Mentoring, Moodle.
Bei der Einfürhungsveranstaltung stellt sich außerdem die Studierendenvertretung vor, an die Sie sich wenden können, sollten Sie Fragen oder Probleme haben oder einfach nur mit anderen Studierenden ins Gespräch kommen wollen.
Stundenplan für das erste Semester: Wir versenden vor Semesterbeginn eine E-Mail an Ihre u:account-Adresse mit einem Vorschlag für Ihren Stundenplan im ersten Semester, der auch einige wichtige Tipps enthält. Sollten Sie den Stundenplan nicht erhalten: Schauen Sie, ob Sie ihn auf der Seite Ankündigungen/Aktuelles finden. Sie können ihn auch im Moodle-Kurs zu den STEOP-Vorlesungen herunterladen, sobald Sie sich über u:space zur Vorlesung angemeldet haben.
A.2) Selbstbestimmt durch Ihr Studium mit Online-Tools: u:space, u:find und Moodle
Die Verwaltung Ihres Studiums geht dank mehrerer Online-Tools, die die Universität Wien bereitstellt und stetig ausbaut, weitgehend digital vonstatten und liegt in Ihrer Hand: Über das Portal u:space können Sie Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen vornehmen, über das Lehrangebot sowie Termine und Fristen informiert das Portal u:find. Mit der Lernplattform Moodle werden die Lehrveranstaltungen begleitet: Sie können unter anderem Materialien herunterladen, Ihre Hausarbeit einreichen und Informationen austauschen. Wenn Sie sich mit diesen Tools vertraut machen und die dort angegebenen Termine und Fristen beachten, werden Sie weitgehend selbstbestimmt Ihr Studium organisieren können.
A.3) Barrierefrei studieren: Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden
Der Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden ist mindestens zwei Monate vor dem Prüfungsantritt oder vor Beginn der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (= vor Semesterbeginn) zu stellen.
Studierende mit Behindertenausweis
- Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit der Studienprogrammleitung (christine.beier@univie.ac.at).
Studierende ohne Behindertenausweis
- Bitte prüfen Sie auf der Homepage des Teams Barrierefrei, ob Sie zur Zielgruppe gehören.
- Zur Prüfung Ihres Anspruchs übermitteln Sie bitte das ausgefüllte Formular und ärztliche Bescheinigungen an die Studienprogrammleitung (christine.beier@univie.ac.at) oder an das Team Barrierefrei und danach (vom Team Barrierefrei unterschrieben und ohne ärztliche Bescheinigungen) an die Studienprogrammleitung. Punkt 2 des Antrags fragt nach den Prüfungsmethoden: Diese müssen in diesem ersten Schritt noch nicht angegeben werden.
- Die Studienprogrammleitung kontaktiert Sie für die Vereinbarung eines Gesprächstermins. Im Gespräch werden die Möglichkeiten der Unterstützung festgelegt und Sie erhalten ein Dokument, das Sie der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung vorlegen können.
A.4) Ansprechpersonen für Ihre Anliegen und fächerübergreifende Unterstützungsangebote
Wenn Sie auf dieser Seite keine Hilfestellung für Ihr Anliegen finden, informieren Sie sich bitte über mögliche Ansprechpersonen und deren Zuständigkeiten auf der Seite Kontakte:
- StudienServiceStelle, StudienServiceCenter, Studierendenvertretung, Studienprogrammleitung, International Office / Erasmus+, Team Barrierefrei, Center for Teaching and Learning.
Die Universität Wien bietet außerdem zahlreiche fächerübergreifende Unterstützungsangebote zu folgenden Themen an:
- u:card, Studien-/ÖH-Beitrag, Infos zu Öffnungszeiten und Standorten, Hilfen zum Semesterstart, überfachliches Master Peer Mentoring, Infos zu Akademischen Abschlussfeiern, Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben, Kontakt zur Alumni Community, Begriffs-ABC und mehr.
B) AN- UND ABMELDUNG: PRÜFUNGSIMMANENTE LEHRVERANSTALTUNGEN UND VORLESUNGSPRÜFUNGEN
B.1) Voraussetzungen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen / Voraussetzungsketten
In u:space wird automatisch kontrolliert, ob Sie schon alle Prüfungen absolviert haben, die für die jeweilige Lehrveranstaltung oder Prüfung als Voraussetzung vorgeschrieben sind. Wenn noch nicht alle notwendigen Leistungen vorliegen, können Sie sich nicht anmelden. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, entnehmen Sie bitte dem Studienplan (Curriculum): Sie können zum Beispiel die Prüfungen zu Vorlesungen aus den Modulen PM 11 bis PM 13 schon unmittelbar nach bestandener STEOP absolvieren, da keine weiteren Voraussetzungen verlangt werden. Das gilt auch für die Überblicksvorlesungen (PM 4 bis PM 7). Die Anmeldung zu den Vorlesungen selbst erfolgt gesondert und ist schon vor der Absolvierung der STEOP-Prüfungen möglich, Sie können also weitere Vorlesungen parallel zu den STEOP-Vorlesungen besuchen und Prüfungen dann im Folgesemester belegen.
Voraussetzungsketten zusammengefasst:
- Die STEOP muss absolviert sein, bevor Sie sich zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Fallstudien, Übungen, Seminare) und zu Vorlesungsprüfungen anmelden können.
- Der erfolgreiche Abschluss der Fallstudie I ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Fallstudie II und III.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Anmeldephase zum Sommersemester schon ca. zwei Wochen nach Ende des Wintersemesters beginnen kann: Bemühen Sie sich um eine frühe Abgabe Ihrer Hausarbeit, damit Sie rechtzeitig zur Anmeldephase die Note haben. - Die Absolvierung der drei Fallstudien und von drei der vier Überblicksvorlesungen ist Voraussetzung für die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Abschlussphase: PM 14 (Kunst in Wien) und die beiden Seminare PM 15 und 16.
B.2) Online-Anmeldung zu Fallstudien, Seminaren, Übungen und Exkursion Kunst in Wien
Die Anmeldung erfolgt nach Lehrveranstaltungsgruppen über u:space. Die Lehrveranstaltungsgruppen sind Fallstudie 1 (KG_FS1_), Fallstudie 2/3 (KG_FS2/3_), Seminare (KG_SE_), Übungen Praxisfelder für PM13 und M7 (KG_UE Praxisfelder_), Übungen Methoden für PM12 und M8 (KG_UE Methode_), Übungen für Master M9 und M10 und Bachelor PM11 (KG_UE M9/M10/PM11_), Kunst in Wien (KG_KiWi_).
Sie haben zwei Mögichkeiten, in den Anmeldeprozess einzusteigen:
- A: Suchen Sie im Vorlesungsverzeichnis ihre favorisierte Lehrveranstaltung und klicken Sie auf "Für diese LV an-/abmelden" (= 1. Priorität). Sie werden zu u:space weitergeleitet und aufgefordert, sich anzumelden: weiter mit Schritt 3
- B: Öffnen Sie u:space > Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen > Neue Anmeldung > Suchen Sie bitte NUR mit folgenden Angaben: Studienprogrammleitung: "Kunstgeschichte" und Semester: [LV-Semester]. Verwenden Sie NICHT die Freitextsuche! Wählen Sie dann die gewünschte Gruppe (siehe oben): weiter mit Schritt 3
- Bitte achten Sie insbesondere bei der Anmeldung für FS2/3, SE und UE auf die korrekte Modulzuordnung (= Studienplanpunkt). Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie noch auf eine Note für die Fallstudie II oder ein Seminar warten!
- Wählen Sie unter "Parallellehrveranstaltungen" alle gewünschten Lehrveranstaltungen (inkl. 1. Priorität) aus, die Sie nach Priorität ordnen. Es ist Ihnen überlassen, wieviele Lehrveranstaltungen Sie auswählen.
- Speichern Sie die Anmeldung unbedingt ab, auch wenn Sie eine Fehlermeldung bekommen!
- Kontrollieren Sie den Status Ihrer Anmeldung:
→ Zuteilung nach Anmeldefrist (vormals "vorgemerkt") = korrekter Status
→ Voraussetzungen noch nicht erfüllt (vormals "angelegt") = Es gibt ein Problem (meist fehlen Voraussetzungen). Wenden Sie sich bitte per Mail an die StudienServiceStelle. (Das gilt ebenso für den Status "Wiederaufgenommen")
→ Storniert = Die StudienServiceStelle hat Ihre Anmeldung storniert. Sie haben eine Begründung per E-Mail an Ihren Unet-Account erhalten. - Der Status "Zuteilung nach Anmeldefrist" bleibt aufrecht, solange die Anmeldefrist läuft. Am Ende der Frist (nach 10:00 Uhr) erfolgt die Zuteilung unter Berücksichtigung Ihrer gesetzten Prioritäten anhand des empfohlenen Studienpfads. Das dauert normalerweise ein bis zwei Tage.
- Bitte beachten Sie, dass Sie auf andere Lehrveranstaltungen des Moduls verteilt werden, falls in der präferierten Lehrveranstaltung kein Platz mehr frei ist. Sollten alle Lehrveranstaltungen des Moduls überfüllt sein, werden Sie auf die Warteliste gesetzt (Informationen dazu finden Sie im nächsten Punkt "Nach der Anmeldefrist: Warteleiste, Restplätze, Tausch").
B.3) Nach der Anmeldefrist: Warteliste, Restplätze, Tausch
Alle Studierende, die die Voraussetzungen laut Curriculum erfüllen und sich korrekt während der Anmeldephase vormerken, haben zur Erfüllung ihres Studienplans das Recht auf einen Fallstudien-/Seminar- bzw. Kunst-in-Wien-Platz in diesem Semester. Sie haben allerdings kein Anrecht auf einen BESTIMMTEN Lehrveranstaltungsplatz. Wenn Sie in Ihrer Wunschlehrveranstaltung keinen Platz erhalten, werden Sie automatisch einer anderen Lehrveranstaltung zugetielt. Falls durch Abmeldungen wieder Plätze in einzelnen Lehrveranstaltungen frei werden, werden diese AUSNAHMSLOS in der Reihenfolge der Wartelistenplätze vergeben! Wenn wider Erwarten nicht genügend Lehrveranstaltungsplätze vorhanden sind, wird eine weitere Lehrveranstaltung organisiert. Die Plätze dafür werden an Studierende der Warteliste vergeben.
Auf Plätze in Übungen besteht kein Anspruch, da für die entsprechenden Module immer auch Vorlesungen zur Verfügung stehen, für die es keine Platzbeschränkung gibt.
A) Sie haben Ihren Wunschplatz erhalten:
- Ihr Status lautet nach dem Zuteilungslauf bei einer der von Ihnen angegebenen Lehrveranstaltungen "Angemeldet". Sie haben den Platz erhalten. Gehen Sie in die 1. Einheit lt. Vorlesungsverzeichnis und beachten Sie unbedingt die Informationen "Wichtiges nach Erhalt eines Platzes".
B) Sie wurden wegen Überfüllung der präferierten Lehrveranstaltungen automatisch einer anderen Lehrveranstaltung des Moduls zugeteilt:
- Die Zuteil ist erfolgt, damit Sie Ihren Studienplan erfüllen können.
C) Sie stehen auf der Warteliste
- Ihr Status lautet "auf Warteliste": Alle Plätze der Lehrveranstaltungsgruppe sind belegt. Wartelistenplätze beziehen sich NIE auf konkrete Lehrveranstaltungen, sondern immer auf den jeweiligen Anmeldecluster! Es kann daher sein, dass Ihnen von der Warteliste innerhalb der angemeldeten Kategorie ein Platz zugeteilt wird, den Sie nicht beanspruchen möchten. Wenn das der Fall ist, dann melden Sie sich bitte wieder ab, damit andere rechtzeitig nachrücken können und die erste Sitzung nicht verpassen. Sie haben danach allerdings keinen Anspruch auf einen weiteren Wartelistenplatz.
D) Sie haben nach der Anemeldephase die Möglichkeit, einen Restplatz zu erhalten: Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Erkundigen Sie sich nach Restplätzen. Diese kündigen wir auf der Seite "Studium" im Abschnitt “Aktuelles” an.
- Schreiben Sie der Studienserivcestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at), für welchen Restplatz Sie sich interessieren. Schreiben Sie bitte NICHT an die Lehrveranstaltungsleiter*innen. Diese sind ausdrücklich dazu angehalten, alle Anmeldungen über die StudienServiceStelle Kunstgeschichte laufen zu lassen. Bitte beachten: Anfragen für ausgebuchte Lehrveranstaltungen können leider nicht beantwortet werden.
E) Sie möchten Ihren Lehrveranstaltungsplatz tauschen
Wenn Sie für eine Lehrveranstaltung angemeldet sind, können Sie diesen Platz noch tauschen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen und Regeln:
- Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte hat nicht die Möglichkeit, einen Tausch für Sie zu organisieren. Sie können jedoch selbst Tauschpartner*innen suchen. Wenn Sie jemanden finden, beachten Sie bitte, dass folgende Voraussetzungen gegeben sein müssen:
- Voraussetzung 1: Sowohl Sie als auch Ihr*e Tauschpartner*in haben über die Online-Anmeldung einen fixen Platz in derselben Lehrveranstaltungsgruppe bekommen.
- Voraussetzung 2: Beide betroffene Lehrveranstaltungen haben noch nicht begonnen!
B.4) Wichtiges nach Erhalt eines Platzes
Fallstudien, Seminare, Übungen und Kunst in Wien sind sogenannte Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (pi-LV). Das bedeutet: Wenn Sie einen Platz in einer pi-LV erhalten haben, ist diese Anmeldung verbindlich. Sie müssen die Lehrveranstaltung besuchen (Anwesenheitspflicht) und alle zu erbringenden Prüfungsleistungen absolvieren. Bei Missachten kommt es zu folgenden studienrechtlichen Konsequenzen:
- Nicht-Erscheinen in der 1. Einheit: Sofortige Abmeldung durch die Lehrveranstaltungsleitung, Verlust des Platzes.
- Anwesend bei der 1. Einheit, Fernbleiben ohne fristgerechte Abmeldung = Prüfungsleistungen wurden nicht vollständig erbracht: negative Beurteilung.
- (Teilweise) anwesend, schriftlichen Arbeit nicht abgegeben: negative Beurteilung.
B.5) Fristgerechte Abmeldung von Fallstudien, Seminaren und Übungen
Die Abmeldung von Fallstudien, Seminaren und Übungen ist bis sechs Werktage nach der ersten Einheit/Vorbesprechung möglich.
- Diese Regelung gilt auch bei geblockten Lehrveranstaltungen.
- Wenn die Frist laut u:space/u:find systembedingt kürzer ist, wenden Sie sich dann bitte an die Studenservicestelle.
- Spätere Abmeldungen sind nur aus unvorhersehbaren Gründen möglich, wie Krankheit (ärztliche Bescheinigung notwendig).
B.6) Registrierung für Vorlesungen und Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen
Vorlesungen sind keine prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (npi LV): Die Registrierung der Lehrveranstaltung und die Anmeldung zur Prüfung erfolgen deshalb getrennt.
Sie können sich bis zum 4. Prüfungstermin selbständig über den jeweiligen Link im Vorlesungsverzeichnis für Vorlesungen registrieren. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf die Moodle-Plattform.
Achtung: Prüfungen müssen separat zum gewünschten Prüfungstermin via u:space angemeldet werden! Die Registrierung für die Vorlesung verpflichtet nicht zur Absolvierung der Prüfung.
Wenn Voraussetzungen fehlen (zum Beispiel Abschluss der STEOP), ist es möglich, sich für eine Vorlesung zu registrieren, Sie können sich aber nicht zum Prüfungsantritt anmelden. Die Anmeldung zum Prüfungsantritt kann erst nach dem Absolvieren der Voraussetzungen (alle drei STEOP-Prüfungen) erfolgen.
B.7) Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen
Die Termine werden spätestens vier Wochen vor der Prüfung in u:find bei der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Die Anmeldefrist beginnt spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Folgen Sie den Links zur Prüfungsanmeldung in u:space.
Die Anmeldefrist endet für Vor-Ort-Prüfungen eine Woche und für digitale Prüfungen zwei Werktage vor dem Prüfungstermin.
Weitere Hinweise zu den Prüfungsterminen finden Sie hier.
Bitte auf Fristen und Termine achten:
Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die sich innerhalb der vorgegebenen Anmeldefristen ordnungsgemäß angemeldet haben. Wer nicht angemeldet ist, erhält keinen Zutritt zum Prüfungsort / keinen Zugriff auf die Online-Prüfung.
- Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihre Prüfungs- und Lehrveranstaltungsanmeldungen abzuspeichern! Wenn Sie aus dem Programm aussteigen, obwohl Ihr Status lediglich "angelegt" heißt, verschwindet Ihre Anmeldung. Wir können im Nachhinein nicht erkennen, ob Sie wirklich versucht haben, sich anzumelden.
- Im Falle eines technischen Problems bei der Anmeldung senden Sie eine Nachricht (ggf. mit Screenshot des Fehlers) an . Wenn uns Ihre Meldung INNERHALB der Anmeldefrist erreicht, werden Sie angemeldet.
- Nachmeldungen werden nicht akzeptiert! Bitte verzichten Sie Sie darauf, Lehrenden oder Tutor*innen mit der Bitte um eine Anmeldung nach Ablauf der Frist zu schreiben.
- Zuspätkommende verlieren das Recht auf den Prüfungsantritt.
Auswahl von Prüfungstyp, Studienplanpunkt und Modul:
Achten Sie bei der Anmeldung zu STEOP-Prüfungen auf die korrekte Auswahl des Prüfungstyps! Sie können hierfür den Links und Hinweisen zur Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis folgen.
- Modulprüfungen (= Fachprüfungen): Dies sind alle STEOP-Prüfungen des BA Kunstgeschichte nur für Hauptfach-Studierende.
- LV-Prüfungen: Dies sind die STEOP-Prüfungen für EC-Studierende und alle anderen Prüfungen der Kunstgeschichte.
Achten Sie bei der Anmeldung zu allen Vorlesungsprüfungen auf den korrekten Studienplanpunkt! Die Noten werden bei der Eintragung automatisch dem Modul zugeordnet, das Sie bei der Anmeldung auswählen. Es stehen nur die Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, die laut Vorlesungsverzeichnis vorgesehen sind. Leistungen können nicht willkürlich zugeordnet oder getauscht werden.
Wird bei der Anmeldung keine "passende" Auswahl angeboten, dann ist die Prüfung für den von Ihnen gedachten Studienplanpunkt nicht vorgesehen.
B.8) Abmeldung von Vorlesungsprüfungen
Wenn Sie angemeldet sind und doch nicht teilnehmen können oder wollen, kümmern Sie sich bitte um eine rechtzeitige Abmeldung (= letzter Anmeldetag, 10:00 Uhr). Andernfalls erfolgt eine Sperre beim nächsten Termin dieser Prüfung. Ausnahme: Krankmeldung. Ein ärztliches Attest muss per Mail an die StudienServiceStelle geschickt werden.
B.9) Prüfungstermine für Vorlesungen
Pro Vorlesung werden vier Prüfungstermine angeboten, die in der Regel in folgenden Zeiträumen stattfinden:
- 1. Termin: Ende des Fachsemesters
- 2., 3. und 4. Termin: Anfang, Mitte und Ende des Folgesemesters
Ausnahme: Modulprüfungen der StEOP (Exemplarische Studien, Architekturterminologie, Ikonographie):
- 1. und 2. Termin: Ende des Fachsemesters
- 3. und 4. Termin: Folgesemester
Sonderprüfungstermine zu den Überblicksvorlesungen I-IV:
Zu Semesterbeginn werden Sondertermine zu den aktuell nicht abgehalten Überblicksvorlesungen angeboten, um Studierenden die zeitgerechte Wahrnehmung der Prüfungen zu ermöglichen. Diese Sondertermine sind für Studierende reserviert, die bereits mindestens einen regulären Prüfungstermin zur jeweiligen Überblicksvorlesung wahrgenommen haben.
- 2026W: Überblick II, III
- 2027S: Überblick III, IV
- 2027W: Überblick IV, I
- 2028S: Überblick I, II
B.10) Exkursionen: Planen, An- und Abmelden
Sie können ab dem 1. Semester Ihres Masterstudiums an einer Exkursion teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Masterstudierenden der Kunstgeschichte, die noch keine Inlands- bzw. Auslandsexkursion absolviert haben.
- Um die Reisekosten möglichst niedrig zu halten, können die Anmeldephasen für Exkursionen vor der Anmeldephase für die anderen Lehrveranstaltungen liegen. In diesem Fall senden wir eine Rundmail an die u:account-Adressen der Masterstudierenden.
- Die Anmeldung erfolgt, wenn in der Info-Mail nicht anders angegeben, über u:space.
- Bitte achten Sie auf die Termine: Überschneidungen von Inlands- und Auslandsexkursionen werden von uns nicht geprüft!
- Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Ersatzleistung / abweichende Prüfungsleistung erbringen (zum Beispiel gesundheitliche Gründe oder Exkursionserfahrung aus einem Vorstudium). Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor der Anmeldephase) bei der Studienprogrammleitung (christine.beier@univie.ac.at). Die Ersatzleistung für eine Österreichexkursion ist eine Vorlesung oder Übung aus dem Modul M 9 Vertiefung, für eine Auslandsexkursion müssen Sie ein Seminar (M 1-3) absolvieren.
BITTE BEACHTEN SIE:
- Die Anwesenheit bei den Vorbesprechungen ist verpflichtend!
- Anmeldungen, die außerhalb des Anmeldezeitraums einlangen, werden NICHT mehr berücksichtigt!
- Sie können sich parallel für mehrere Exkursionen anmelden. Sie erhalten jedoch nur einen Platz pro Inlands- bzw. Auslandsexkursion. Prioritäten können angegeben werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wir können allerdings leider keine Garantie auf einen bestimmten Exkursionsplatz geben.
- Unter Umständen können die Exkursionen für einzelne Studierende von der Fakultät gefördert werden (gewöhnlich bei Erhalt von Familien- oder Studierendenbeihilfe/-stipendium). Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte während der Anmeldezeiträume an vom Sekretariat.
- Die Abmeldung ist bis sechs Werktage nach der ersten Einheit/Vorbesprechung möglich.
B.11) Häufig gestellte Fragen zur An- und Abmeldung
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- B.10.a) Ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend? Muss ich mich gleich am ersten Tag anmelden?
Nein, es gilt kein First-Come-First-Serve-Prinzip. Nach Ende der Anmeldefrist wird anhand des empfohlenen Studienpfads unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten zugeteilt. - B.10.b) Mir fehlt eine Voraussetzung. Was tun?
Die Online-Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der Anmeldefrist alle Voraussetzungen absolviert haben. Wenn eine Note erst während der Frist eingetragen wird, führen Sie Ihre Anmeldung erst NACH der Eintragung durch! - B.10.c) Kann ich zwei Fallstudien/Seminare in einem Semester belegen?
Pro Semester haben Sie nur Anrecht auf einen Fallstudien-/Seminar- bzw. Übungsplatz, daher können Sie über u:space auch nur eine Lehrveranstaltung pro Gruppe anmelden. Sie können sich über Restplätze für einen zusätzlichen Platz bei uns bewerben. Diese werden - nur falls vorhanden - auf unserer Website unter "Aktuelles" bekanntgegeben.
Beachten Sie, dass Sie BEIDE Kurse auch abschließen müssen! Abbruch bedeutet Nicht Genügend!
WICHTIG: Die genannte Ausnahmeregelung kann grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungskette nicht gebrochen wird! Das heißt: Fallstudie 1 und 2 können NIE in einem Semester belegt werden; das gilt auch für die Fallstudie 3 und ein Seminar! - B.10.d) Ich studiere im Master und will bei meiner Betreuungsperson ein Seminar absolvieren; was tun?
Masterstudierende können sich unabhängig vom Studienpfad direkt bei Ihrer Betreuungsperson um einen fixen Seminarplatz bewerben. Wenn die Betreuungsperson einen Fixplatz vor Ablauf der Anmeldefrist schriftlich bei der StudienServiceStelle bestätigt, kann dies berücksichtigt werden. Melden Sie sich in diesem Fall bitte auch online im System ausschließlich für das ausgewählte Seminar an. Nach Ende der Anmeldefrist kann KEINE Fixzusage mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Fixzusage. - B.10.e) Mein Status lautet "Voraussetzungen noch nicht erfüllt"; was tun?
Die StudienServiceStelle Kunstgeschichte überprüft während der Anmeldephase alle Belegungen mit dem Status "Angelegt". Entweder Sie werden nach der Überprüfung "Vorgemerkt" oder "Storniert" (mit Begründung und per Mail). - B.10.f) Das Thema gefällt mir nicht / den Termin kann ich nicht wahrnehmen, was tun?
Sie können versuchen, Ihren Platz zu tauschen (siehe Punkt 4.d). Beachten Sie, dass Kunstgeschichte an der Universität Wien ein Vollzeit-Studium ist und wir auf persönliche Themen-/Terminwünsche nicht eingehen können. - B.10.g) Ich warte auf die letzte Note für meinen Bachelor Kunstgeschichte und möchte SICHER im nächsten Semester den Masterstudiengang Kunstgeschichte beginnen. Kann ich mich für ein Seminar anmelden?
Ja. Melden Sie das Seminar einfach für den Bachelor im Modul 16 an (nicht für die Alternative Erweiterung). Wenn Sie am Ende des Semesters benotet werden und bereits im Masterstudiengang inskribiert sind, wird die Anmeldung entsprechend umgeändert.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus dem Studium fallen, d. h., kein unangemeldetes Semester haben! - B.10.h) Ich studiere nicht im Hauptfach Kunstgeschichte. Kann ich mich trotzdem für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung anmelden?
Nein, Plätze für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden ausschließlich an Kunstgeschichte-Studierende vergeben.
Ausnahmen bestehen nur in seltenen Fällen bei besonders begründetem fachlichen Interesse und ev. interdisziplinären Angeboten. - B.10.i) Bezieht sich die Anwesenheitspflicht auch auf das Tutorium zur Fallstudie I?
Ja, das Tutorium der Fallstudie I ist integraler Bestandteil der Lehrveranstaltung.
- B.10.a) Ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend? Muss ich mich gleich am ersten Tag anmelden?
C) PRÜFUNGSMODALITÄTEN
C.1) Hausarbeiten: Abgabe- und Nachreichfristen
- Schriftliche Arbeiten für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Fallstudien, Seminare, Übungen) sind vor Ende des jeweiligen Semesters abzugeben.
- Das Nachreichen schriftlicher Beiträge ist aber möglich. In § 6 Abs. 3 der Satzung der Universität Wien heißt es:
"Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht."
Das bedeutet:
- Abgabe im Wintersemester bis spätestens 30. April
- Abgabe im Sommersemester bis spätestens 30. September - ACHTUNG! Eine Sonderregelung besteht für die Fallstudie I und III:
Hier ist die positive Benotung der schriftlichen Arbeit ja Voraussetzung dafür, dass die Student*innen einen Platz in einer darauf folgenden Fallstudie II bzw. in einem Seminar bekommen. Die Noten der Fallstudien I und III müssen deshalb vor den Terminen für die Anmeldung zur Fallstudie II bzw. zum Seminar vorliegen. Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten sind daher von den Lehrveranstaltungsleiter*innen dementsprechend zu setzen und von den Student*innen einzuhalten.
C.2) Was ist bei Vorlesungsprüfungen zu beachten?
Hinweise zur An- und Abmeldung zu Vorlesungsprüfungen finden Sie hier.
C.2.a) Voraussetzungen für die Teilnahme
- Die STEOP-Prüfungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Für alle weiteren Prüfungen ist die erfolgreiche Absolvierung aller drei STEOP-Prüfungen Voraussetzung.
- Die Voraussetzungen werden vom System bei jedem Anmeldeversuch geprüft. Fehlen sie, dürfen Sie nicht antreten.
- Nach den bestandenen STEOP-Prüfungen können Sie zu allen anderen Vorlesungsprüfungen antreten: Es ist möglich, parallel zu den STEOP-Vorlesungen weitere Vorlesungen zu besuchen und die betreffenden Prüfungsantritte im Folgesemester zu nutzen.
- Die Überblicksvorlesungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Wir empfehlen, möglichst früh zu beginnen, da pro Semester nur eine der vier Vorlesungen stattfindet.
C.2.b) Ablauf der Prüfungen
Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie in u:find oder im Moodlekurs der jeweiligen Lehrveranstaltung. Wenn Sie keinen Zugriff auf den Moodlekurs haben, wenden Sie sich bitte an die Tutor*innen, die diesen betreuen.
C.2.c) Verbesserung einer Note
- Positiv absolvierte Vorlesungsprüfungen können innerhalb von 12 Monaten ausgebessert werden. Die Anmeldung erfolgt, wie für jede andere Prüfung auch, via u:space.
- Beachten Sie, dass immer die Note der letzten Prüfung gilt! Das heißt, Sie können sich auch verschlechtern. Die frühere Note wird bei einem neuen Antritt für nichtig erklärt und aus dem Prüfungspass gelöscht. Das gilt nicht für negative Prüfungsleistungen: Negative Noten verbleiben im Sammelzeugnis.
C.2.d) Sonderprüfungstermine für Überblicksvorlesungen
- Zu Semesterbeginn werden Sondertermine zu den aktuell nicht abgehalten Überblicksvorlesungen angeboten, um Studierenden die zeitgerechte Wahrnehmung der Prüfungen zu ermöglichen.
- Diese Sondertermine sind für Studierende reserviert, die bereits mindestens einen regulären Prüfungstermin zur jeweiligen Überblicksvorlesung wahrgenommen haben.
- Die nächsten Termine sind wie folgt geplant (bitte prüfen Sie die genauen Termine in u:find):
2026W: Überblick II, III
2027S: Überblick III, IV
2027W: Überblick IV, I
2028S: Überblick I, II
C.2.e) Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
Vorlesungsprüfungen können dreimal wiederholt werden. Die Anmeldung zu den ersten drei Prüfungsantritten können Sie online in u:space vornehmen. Für die vierte Prüfung gelten die Termine und Prüfungsmodalitäten der regulären Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass für die vierte Prüfung (= kommissionelle Wiederholungsprüfung) andere Anmeldeormalitäten zu erfüllen sind:
- Für die kommissionelle Wiederholungsprüfung gelten die Termine und Prüfungsmodalitäten der regulären Prüfungen.
- Die Anmledung erfolgt per Formular, welches 14 Tage vor der Prüfung an das Studienservicecenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät zu schicken ist (ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at).
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Denken Sie daran, dass für die korrekte Zuordnung die Lehrveranstaltungsnummer benötigt wird, die Sie im Vorlesungsverzeichnis finden.
- Die Namen für die Felder “Vorschlag des Prüfungssenat” finden Sie hier.
- Die Beurteilung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung dauert länger als die einer gewöhnlichen Prüfung. Über den Eintrag der Note werden Sie wie üblich per Mail informiert.
- Sollte auch die vierte Prüfung negativ bewertet werden, erfolgt der Ausschluss vom Kunstgeschichtsstudium an der Universität Wien.
C.2.f) Prüfungssenate für Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
Der Prüfungssenat für kommissionelle Wiederholungsprüfungen zu den STEOP-Vorlesungen und zu den Überblicksvorlesungen setzt sich aus jeweils drei Personen zusammen:
STEOP
- Exemplarische Studien
Prüfer: Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel, Univ.-Prof. Dr. Raphael Rosenberg; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD - Ikonographie
Prüfer: Univ.-Prof. Dr. Assaf Pinkus, Mag. Dr. Gernot Mayer; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD - Architekturterminologie
Prüfer: Mag. Dr. Gernot Mayer, Univ.-Prof. Dr. Assaf Pinkus; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD
ÜBERBLICKSVORLESUNGEN
- Überblick I
Prüfer*innen: Univ.-Prof. Dr. Assaf Pinkus, Univ.-Prof. Dr. Manuela Studer-Karlen; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD - Überblick II
Prüfer*innen: Univ.-Prof. Dr. Raphael Rosenberg, Univ.-Prof. Dr. Lucia Simonato; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD - Überblick III
Prüfer: Univ.-Prof. Dr. Lukas Nickel, Univ.-Prof. Dr. Markus Ritter, M.A.; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD - Überblick IV
Prüfer: Univ.Prof. Dr. Sebastian Egenhofer, ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfram Pichler, Privatdozent; Vorsitz: Dr. Christine Beier, PD
D) KORREKTUR VON MODULZUORDNUNGEN
- Bitte überprüfen Sie vor dem Eintragen Ihrer Leistungen im Vorlesungsverzeichnis sorgfältig, ob die Zuordnung korrekt ist.
- Sollten dennoch Korrekturen von Modulzuordnungen notwendig sein, schicken Sie bitte eine Mail an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit der Angabe, welche Leistung von welchem Modul wohin übertragen werden soll.
E) ANERKENNUNGEN
E.1) Was ist eine Anerkennung?
Bei der Anerkennung werden Leistungen, die Sie nicht in Ihrem aktuellen Studium erbracht haben, für dieses herangezogen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des Büros des Studienpräses.
→ Leistungen kommen dann für eine Anerkennung in Frage, wenn sie einen konkreten Bezug zum Curriculum aufweisen und einem bestimmten Modul zugeordnet werden können. Der Lehrinhalt der Ersatzleistung darf zu einer intern zu erbringenden Leistung in Bezug auf Inhalt, Umfang und Prüfungsmethode keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Ausnahme: Anerkennungen für die Alternativen Erweiterungen.
⇢ Eine pauschale Anerkennung von Leistungen (zum Beispiel komplette Vorstudien, ganze Abschnitte abgebrochener Studien, STEOP an einer anderen Universität) ist nicht möglich.
E.2) Wie stelle ich einen Anerkennungsantrag?
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular und die Leistungsnachweise per Mail an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).
→ Ausnahme: Anerkennung eines Praktikums.
- HINWEISE:
- Tragen Sie bitte die richtigen Studienkennzahlen ein:
Hauptfachstudierende im Bachelorstudiengang: 033-635
Hauptfachstudierende im Masterstudiengang: 066-835
EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden: 086
EC Kunstgeschichte II: Vertiefung: 087 - An der Universität Wien erbrachte Leistungen, die im Sammelzeugnis aufscheinen, müssen nicht belegt werden.
- Wenn eine Leistung nur von einem Modul in ein anderes übertragen werden soll, bedarf es keines Anerkennungsantrags. Es genügt eine formlose Mail (Korrektur von Modulzuordnungen).
E.3) Fristen
- Anerkennungen werden durch Ausstellung eines Anerkennungsbescheids vollzogen. Dieser Prozess kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Der fertige Bescheid wird per Mail an Ihre u:account-Adresse gesendet. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf einer vierwöchigen Einspruchsfrist ein.
- Die anerkannten Leistungen scheinen mit dem Datum des ausgestellten Bescheids im Prüfungspass auf (Semesterzuordnung nach Datum).
- Sie können einen Anerkennungsantrag schon vor der vollständigen Absolvierung der STEOP stellen.
- Wenn Anerkennungen terminabhängig sind (z. B. für Abschlüsse), dann kümmern Sie sich bitte um eine rechtzeitige Antragstellung! Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
- Die Frequenz von Anerkennungsanträgen und die Arbeitsbelastung ist saisonal stark schwankend. Insbesondere in den Wochen vor Semesterende und zu Semesterbeginn ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
- Vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand und bündeln Sie bitte Ihre Anerkennungsvorhaben!
- In dringenden Fällen können Sie durch Abgabe eines Rechtsmittelverzichts eine sofortige Rechtswirksamkeit erreichen. Dazu senden Sie bitte eine Mail mit folgendem Text von Ihrem offiziellen u:account an die Studienservicestelle:
„Rechtsmittelverzicht: Ich bestätige hiermit den Erhalt des Anerkennungsbescheides mit der GZ: ABxxx-yyyyy vom xx.xx.xxx und verzichte ausdrücklich auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde für den betreffenden Bescheid. Der Bescheid erlangt damit Rechtskraft.
Wien, am yy.yy.yyyy
Unterschrift“
E.4) Welche Leistungen können anerkannt werden?
- Jede Leistung kann nur einmal verwendet werden.
⇢ Ausnahme: Erweiterungscurricula aus Vorstudien können für mehrere andere Studien als Erweiterungscurriculum anerkannt werden. - Eine pauschale Anerkennung von Leistungen, zum Beispiel komplette Vorstudien, ganze Abschnitte abgebrochener Studien oder die STEOP einer anderen Universität ist nicht möglich. Die Leistungen müssen einzeln nachgeweisen werden und bestimmten Modulen zuzuordnen sein. Bitte achten Sie auf
⇢ die inhaltliche Ausrichtung: zum Beispiel Methoden, Praxisfelder; vergleichsweise offen sind Spezialthemen: hier sind kunsthistorisch relevante Themen erlaubt, jedoch keine Einführungsveranstaltungen)
⇢ ECTS-Zahl: übereinstimmende Workload (es kann von 4 auf 5 und von 8 auf 10 ECTS aufgerundet werden, von 6 oder 7 ECTS wird jedoch auf 5 abgerundet; die Addition von Lehrveranstaltungen ist möglich (Übung 2 ECTS + Vorlesung 3 ECTS = Lehrveranstaltung für 5 ECTS im Bachelorstudiengang, PM11, Spezialthemen; eine Lehrveranstaltung von 10 ECTS kann jedoch nicht für zwei Übungen verwendet werden: Die Einarbeitung ist nur in ein Thema erfolgt, nicht, wie vorgesehen, in zwei); Anerkennungen von Leistungen ohne ECTS-Angabe: 1 SWS (Semesterwochenstunde) = 2 ECTS.
⇢ Prüfungsmethoden: erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen: für Seminare zum Beispiel müssen in den absolvierten Lehrveranstaltungen die wissenschaftlichen Kommunikationsformen Referat und Hausarbeit geübt worden sein; Module, die bei uns Vorlesungen oder Übungen vorsehen, sind in dieser Hinsicht offener - Bestimmte Module sind für das Studium am Institut für Kunstgeschichte an der Uni Wien spezifisch und können nicht durch extern erbrachte Leisungen ersetzt werden. Daher gibt es keine Anerkennungen für folgende Module des Bachelorstudiengangs:
⇢ PM1 Exemplarische Studien
⇢ PM4 bis PM7 Überblicksvorlesungen - Für die Alternativen Erweiterungen (Bachelorstudiengang) können Sie Leistungen aller Fachrichtungen verwenden (insgesamt 15 ECTS), jedoch keine Praktika.
- Für das Modul Individuelle Akzentsetzung (Masterstudiengang) können Sie Leistungen anderer Fachrichtungen verwenden, wenn Sie plausibel machen können, dass sie thematisch zu Ihrer geplanten Masterarbeit passen.
E.4.a) Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden
Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.
⇢ Dazu gehören unter anderem Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen.
⇢ Es gelten die unter E.4 genannten Bedingungen.
E.4.b) Praktika
Außeruniversitäre Praktika mit erkennbarem Bezug zum Studium der Kunstgeschichte können für die Module Praxisfelder im BA PM13 und MA M7 (nicht Alternative Erweiterung, nicht M10) angerechnet werden, wenn diese noch offen sind.
Das Praktikum muss an einer renommierten Institution (z. B. Kunstmuseum, Kunsthandel etc.) absolviert werden und es ist glaubhaft zu machen, dass für das Studium relevante Kenntnisse erworben wurden (Praktikumsbescheinigung mit Angaben zu den Tätigkeiten und zur Dauer des Praktikums, die mindestens einen Monat bzw. ca. 125 Arbeitsstunden betragen muss).
Dauerhafte berufliche Tätigkeit kann nicht angerechnet werden.
Wie reichen Sie den Antrag für die Anerkennung eines Praktikums ein?
Nach einem absolvierten Praktikum ist das Praktikumszeugnis oder Arbeitszeugnis per E-Mail der Studienprogrammleitung zu übermitteln (christine.beier@univie.ac.at). Nach erfolgter Genehmigung wird das Praktikum mit dem tatsächlichen Erbringungsdatum (= Tag des letzten Praktikumstags) in den Prüfungspass eingetragen. Eine Kontaktaufnahme mit der Studienservicestelle ist nicht notwendig.
- Hinweise:
→ Die Universität kann keine Praktika vermitteln oder empfehlen.
→ Da das Curriculum des Faches Kunstgeschichte kein Praktikum verpflichtend vorschreibt, es gibt also kein Pflichtpraktikum, können auch keine Bescheinigungen über die Anrechenbarkeit für die Bewerbung um Praktikumsplätze oder die Erlangung von Förderungen ausgestellt werden.
→ Wurde ein Praktikum angerechnet, kann diese Leistung nicht mehr verändert werden. Es kann also auch keine weitere Prüfungsleistung mehr für das Modul Praxisfelder (Übungen!) angemeldet werden.
E.4.c) Erweiterungscurricula Kunstgeschichte I und II für Studierende anderer Studienrichtungen
Für die Anerkennung beider ECs (Grundlagen und Vertiefung) ist das Formular jeweils einmal für das EC Kunstgeschichte I und einmal für das EC Kunstgeschichte II auszufüllen.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Sie das EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden registriert haben. Das EC Kunstgeschichte II: Vertiefung kann erst nach Absolvierung des ersten ECs registriert werden. Die StudienServiceStelle informiert sie, sobald die Registrierung des Folge-ECs möglich ist.
- Sie können eine Umstellung von den alten ECs "Kunstgeschichte Grundlagen" und "Kunstgeschichte Vertiefung" vornehmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienservicestelle.
E.4.d) Erweiterungscurricula und Alternative Erweiterung für Studierende des Faches Kunstgeschichte
Das Erweiterungscurriculum (EC) wird von der Studienservicestelle des Faches anerkannt, in dem Sie es belegt haben.
→ Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen Studium bereits Erweiterungscurricula abgeschlossen haben, werden diese im Zuge der Anerkennungsverordnung als "EC aus Vorstudien" anerkannt. Dafür schicken Sie bitten den Antrag per Mail an die Studienservicestelle Kunstgeschichte (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).
Für die Alternative Erweiterung (AE), die 15 ECTS der laut Curriculum vorgesehenen 60 ECTS an fachfremden Leistungen ausmachen darf, können jegliche Leistungen, die an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht wurden, verwendet werden. Die AE eignen sich deshalb besonders gut für Erasmus-Aufenthalte. Die ECTS der erbrachten Leistungen werden 1:1 anerkannt.
E.4.e) Leistungen aus Erasmusaufenthalten
Vor dem Erasmus-Aufenthalt ist das Learning Agreement, also die Anerkennungsmöglichkeiten für die an der Gasthochschule zu erbringenden Leistungen, mit der Studienprogrammleitung abzustimmen (mehr Informationen auf der Seite Erasmus+ Outgoing).
Die Anerkennung erfolgt durch die Studienservicestelle, der Sie bitte den Antrag schicken. Sollte es Unsicherheiten geben, wird die Studienservicestelle die Studienprogrammleitung kontaktieren.
Erasmus-Leistungen: Häufig gestellte Fragen
-
Wird ein Sprachkurs ankerkannt?- Wenn der Sprachkurs von der Partneruni organisiert ist, kann er anerkannt werden, und zwar in der Höhe der dort angegebenen ECTS-Zahl (jedoch nicht mehr als 15 ECTS). Die Zuordnung ist als "Alternative Erweiterung" im Bachelor oder "Pflichtmodul 10: Individuelle Akzentsetzung" im Master möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Pflichtmodul 10 insgesamt unter diesem leitenden Gesichtspunkt stehen muss (Erwerb von Quellensprachen).
Wird ein Teilnahmeschein für eine Vorlesung anerkannt (betrifft Deutschland und die Schweiz)?
- Eine Vorlesung, die keine Prüfung umfasst, ist nicht gleichwertig mit Vorlesungen im Institut für Kunstgeschichte in Wien, die geprüft werden, und kann deshalb nicht entsprechend anerkannt werden. In der Regel erhalten Sie für eine solche Lehrveranstaltung nur 2 ECTS. Sie können die Vorlesung mit einer inhaltlich zugehörigen und benoteten Lehrveranstaltung kombinieren oder für die Alterantiven Erweiterungen verwenden.
Wann wird ein Seminar anerkannt?
- Ein Seminar wird anerkannt, wenn ein Referat gehalten, eine wissenschaftliche Hausarbeit verfasst und eine Note plus mindestens 8 ECTS erhalten haben.
Kann man an der Gastuniversität zwei Seminare in einem Semester machen und anerkennen lassen?
- Da mindestens ein Seminar mit Hausarbeit an der Heimatuniversität absolviert werden muss, ist dies im Masterstudiengang möglich, im Bachelorstudiengang nicht.
Was passiert, wenn man an der Gastuniversität zwei oder mehr Seminare absolviert hat?
- Ein Seminar kann auch als Übung anerkannt werden.
Welche ECTS-Punkte gelten: jene an der Gastuniversität oder jene an der Heimatuniversität?
- Die zu erreichende Mindestzahl an ECTS-Punkten bezieht sich auf die Anzahl der an der Universität Wien anerkennbaren ECTS-Punkte. Ihr Learning Agreement muss so angelegt sein, dass Sie die 3 ECTS-Punkte im Monat, die vom Erasmus für die Bewilligung der finanziellen Unterstützung vorgeschrieben sind, in Wien erreichen.
E.4.f) Sprachkurse
Sprachleistungen können im Bachelor generell für die Alternative Erweiterung anerkannt werden und im Masterstudiengang für das Modul M10, sofern es sich um Quellensprachen handelt, die für Ihr Studium der Kunstgeschichte relevant sind (Lesekompetenz für Quellen, Fachliteratur, Zusammenhang mit Masterarbeit).
- Beachten Sie: Es können nur Zeugnisse anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtungen (siehe oben; Vorsicht bei "Sprachinstituten"!) angerechnet werden, die konkrete ECTS Punkte ausweisen.
E.4.g) Latein-Ergänzungsprüfung
Latein ist nicht Teil des Kunstgeschichtsstudiums. Im Zuge des Zulassungsverfahrens wird geprüft, ob ein ausreichender Lateinnachweis vorliegt.
Wenn Sie keine Lateinkenntnisse vorlegen können, wird eine Latein-Ergänzungsprüfung vorgeschrieben, die vor der letzten Prüfung bzw. der letzten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung des Bachelorstudiums Kunstgeschichte abgelegt werden muss.
HINWEIS: Der Lateinkurs kann nicht für die Alternativen Erweiterungen verwendet werden, da die Kenntnisse eine Zulassungsvoraussetzung sind.
E.4.h) Leistungen aus abgelaufenen Studiengängen / Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums
Derzeit gilt der Studienplan von 2018. Für Leistungen aus dem vorangegangenen Studienplan gelten besondere Anerkennungsregelungen, die per Verordnung festgelegt wurden. Beachten Sie jedoch, dass zu weit zurückliegende Leistungen (mehr als 10 Jahre) nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen und nicht anerkannt werden können.
Teilen Sie bitte der Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) mit, dass Sie Ihr Studium fortsetzen und Leistungen aus Ihrem abgebrochenen Studium verwenden möchten. Sie erhalten dann konkrete Auskunft, welche Leistungen noch Gültigkeit besitzen. Schicken Sie bitte den soweit wie möglich ausgefüllten Antrag (oben, E.2) und Ihr Sammelzeugnis mit.
E.5) Mitbelegungen
Externe universitäre Leistungen, die im Zuge einer Mitbelegung absolviert werden sollen, bedürfen einer Vorabgenehmigung durch die Studienprogrammleitung. Die Bewilligung zur Mitbelegung wird dann erteilt werden, wenn im aktuellen Semester an der Universität Wien keine Lehrveranstaltung angeboten wird, die für die Absolvierung des Lehrziels des jeweiligen Moduls geeignet ist UND der Studienfortschritt durch Absolvierung in einem späteren Semester gehemmt würde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte ("interessante") Lehrveranstaltung nicht an der Uni Wien angeboten wird, sondern ob es gar keine passende Lehrveranstaltung gibt, um das entsprechende Modul abschließen zu können: Da wir in der Regel genügend Lehrveranstaltungen anbieten, wird dieser Fall nur selten oder gar nicht eintreten.
→ Wenn Sie Lehrveranstaltungen an anderen postsekundären Bildungseinrichtungen in Wien (zum Beispiel an der Universität für angewandte Kunst) belegen und diese für die Alternativen Erweiterungen oder, nach Vorabgenehmigung durch die Studienprogrammleitung, für M10 des Masterstudiengangs verwenden möchten, stellen Sie bitte den üblichen Anerkennungsantrag.
F) ERWEITERUNGSCURRICULA
Erweiterungscurricula (EC) sind vorgegebene Module (bis zu 30 ECTS), die Sie zusätzlich zu Ihren Lehrveranstaltungen im Fach Kunstgeschichte absolvieren müssen. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen und dienen dazu, Ihr Studium fachübergreifend zu ergänzen und Ihnen Einblicke in andere Disziplinen zu ermöglichen.
F.1) Erweiterungscurricula und Alternative Erweiterung für den Bachelor Kunstgeschichte
Der Bachelorstudiengang Kunstgeschichte setzt sich aus 120 ECTS-Punkten im Fach Kunstgschichte und 60 ECTS in Form von Erweiterungscurricula (EC) zusammen. Sie können alle 60 ECTS in Form von Erweiterungscurricula absolvieren ODER Sie belegen 45 ECTS als Erweiterungscurriculum und 15 ECTS als Alternative Erweiterung (AE). Andere Zahlenverhältnisse sind nicht möglich.
→ Für die AE können auch kunsthistorische Lehrveranstaltungen gewählt werden, für ein Erweiterungscurriculum nicht: Letzteres muss in einem anderen Fach absolviert werden und ist in seiner Zusammensetzung festgelegt.
→ Leistungen aus nicht fertiggestellten Erweiterungscurricula können in die Alternativen Erweiterungen übertragen werden.
→ Überzählige Punkte für die AE können hingegen nicht für die Erweiterungscurricula bzw. zum Auffüllen der 45 ECTS verwendet werden, die für diese vorgesehen sind.
- Es wird empfohlen, frühzeitig (ab dem 2. Semester - nach positivem Abschluss der STEOP) mit der Planung und Absolvierung der Erweiterungscurricula zu beginnen.
- Bei den Erweiterungscurricula handelt es sich um Lehrveranstaltungspakete (Minicurricula) an der Unviversität Wien zu 15 oder 30 ECTS mit konkreten Lehrveranstaltungen, die vollständig absolviert worden sein müssen, damit sie anerkannt werden können. Eine Liste und allgemeine Informationen finden Sie hier. In Absprache mit den Studienprogrammleitungen, die ein bestimmtes Erweiterungscurriculum verwaltet, kann es möglich sein, dass Sie einzelne Lehrveranstaltungen des Pakets bei einem Erasmus-Aufenthalt an der Gastuniversität absolvieren können.
- Das Lehrangebot für Erweiterungscurricula wird von den StudienServiceStellen des jeweiligen Faches verwaltet, die auch Auskunft über Prüfungsanmeldungen, Notenzuweisungen etc. erteilen.
- Die Erweiterungscurricula sind über u:space zu registrieren, bevor eine Anmeldung für Prüfungen möglich ist. Diese Registrierung müssen Sie selbst vornehmen.
- Setzten Sie in u:space die Markierung "Für Abschluss verwenden", damit das Erweiterungscurriculum im Prüfungspass gezählt wird.
- Die Anerkennungen der für die Alternative Erweiterung absolvierten Lehrveranstaltungen werden von der StudienServiceStelle des Faches Kunstgeschichte durchgeführt. Eine Genehmigung durch die Studienprogrammleitung ist nicht notwendig. Es gibt keine eigene Registrierung: Die Leistungen werden bei der Prüfungsanmeldung zugeordnet.
- Hinweis: Wenn Sie 45 ECTS in EC plus 15 ECTS in AE absolviert haben, steht im Prüfungspass korrekt 45/60 und die Ampel bleibt gelb. Nur wenn Sie 60 ECTS in EC und keine AE absolivert haben, steht im Prüfungspass 60/60 mit grüner Ampel.
- Praxistipp: Lassen Sie sich Leistungen für die AE nicht voreilig anerkennen, da sie dann nicht mehr austauschbar sind. Übrigens sind sie auch ein hervorragender Joker für den Lateinnachweis, der nicht die letzte eingetragene Note des Bachelorstudiums sein darf.
F.2) Erweiterungscurricula I und II für Studierende anderer Fächer
Das Institut für Kunstgeschichte bietet zwei Erweiterungscurricula zu je 15 ECTS an: EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden und EC Kunstgeschichte II: Vertiefung. Das EC Vertiefung ist aufbauend und kann erst nach vollständiger Absolvierung des EC Kunstgeschichte I belegt werden.
Wie lasse ich mein “EC Kunstgeschichte” anerkennen?
- Mittels Anerkennung können Sie Ihr EC Kunstgeschichte für Ihr Zweitstudium nutzen. Stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung für das jeweilige Studium bereits gültig zugelassen sind bzw. das EC Kunstgeschichte in u:space angemeldet haben. Anerkannt wird nur das vollständige EC!
- Das EC Kunstgeschichte II kann erst gewählt (und anerkannt) werden, nachdem das EC Kunstgeschichte I vollständig abgeschlossen ist bzw. die Leistungen dafür rechtskräftig anerkannt sind. Wenn Sie die Anerkennung für beide EC gleichzeitig beantragen, erhalten Sie von der Studienservicestelle eine Nachricht, sobald Sie sich für das EC Kunstgeschichte II anmelden können.
F.2.a) EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden
Das EC Kunstgeschichte I bietet Einblicke in wesentliche Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte. Absolventinnen und Absolventen des Curriculums verfügen über Grundkenntnisse in Ikonographie, Architekturterminologie und Bauformenlehre. Sie gewinnen Einblicke in kunsthistorische Fragestellungen und Methoden, die folgenden Bereichen zugeordnet sein können: Mittlere Kunstgeschichte (Spätantike/Mittelalter), Neuere Kunstgeschichte (Frühe Neuzeit), Neueste Kunstgeschichte (Moderne), Zeitgenössische Kunst, Byzantinische Kunstgeschichte, Islamische Kunstgeschichte, Kunstgeschichte Asiens.
Kurzinfo:
- Arbeitsaufwand: 15 ECTS
- Dauer: absolvierbar in einem Semester
- Voraussetzung: absolvierte STEOP im jeweiligen BA-Hauptfach
- Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium
Aufbau:
- VO Einführung in die Kunstgeschichte: exemplarische Studien, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
- VO Einführung in die Ikonographie, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
- VO Einführung in die Architekturterminologie und Bauformenlehre, 5 ECTS, 2 SSt (npi)
Das Mitteilungsblatt mit weiteren Informationen finden Sie hier.
F.2.b) EC Kunstgeschichte II: Vertiefung
Das EC Kunstgeschichte II bietet Einblicke in spezielle Gegenstandsbereiche des Fachs Kunstgeschichte im Umfang von 15 ECTS. Die Studierenden können Vorlesungen aus dem gesamten Angebot des jeweiligen Semesters wählen, mit Ausnahme der StEOP-Vorlesungen, da diese Gegenstand des ECs Kunstgeschichte I sind.
Kurzinfo:
- Arbeitsaufwand: 15 ECTS
- Dauer: absolvierbar in einem Semester
- Voraussetzung: absolviertes EC Kunstgeschichte I: Begriffe, Gegenstände, Methoden
- Lernform: Vorlesungen mit Selbststudium
Aufbau:
Drei selbst wählbare Vorlesungen nach Maßgabe des Angebots in folgenden Modulen:
- PM 4-PM 7: Kunstgeschichte im Überblick I, II, III oder IV (pro Semester findet nur EINE Überblicksvorlesung statt)
- PM 11: Spezialthemen
- PM 12: Kunstgeschichtliche Methoden / Kunsttheorie
- PM 13: Praxisfelder
Das Mitteilungsblatt mit weiteren Informationen finden Sie hier.
G) ABSCHLUSS BACHELOR
G.1) Wie schließe ich mein Bachelorstudium ab?
Das Bachelorstudium Kunstgeschichte ist abgeschlossen, wenn Sie alle Leistungen erbracht haben. Die beiden Seminararbeiten für PM15 und 16 gelten als Bachelorarbeiten. Eine Abschlussprüfung o. ä. gibt es nicht.
G.2) Wie erhalte ich mein Bachelorzeugnis?
1) Bitte überprüfen Sie Ihr Sammelzeugnis und den Prüfungspass auf folgende Punkte:
- Sind alle absolvierten Lehrveranstaltungen vorhanden?
- Wurden alle Noten den richtigen Modulen zugeordnet? Falls nicht, kontaktieren Sie bitte die Studienservicestelle, damit diese die Modulzuordnung korrigieren kann.
- Sind alle relevanten Ampeln im Prüfungspass grün?
- Haben Sie alle Erweiterungscurricula absolviert und in u:space die Markierung "Für den Abschluss verwenden" gesetzt? Wenn ein Erweiterungscurriculum vollständig absolviert ist, steht die Ampel auf Grün. Gehen Sie zu u:space → Lehrveranstaltungen → Erweiterungscurricula und markieren Sie “Für den Abschluss verwenden”.
Hinweis: Anerkannte Erweiterungscurricula aus Vorstudien können nicht markiert werden. Stehen alle anerkannten Leistungen im Sammelzeugnis?
2) Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten:
- Kontrollieren Sie Ihren Namen und Ihre akademischen Grade in u:space
- Wenn Ihnen Fehler auffallen, die Sie nicht selbst korrigieren können (Schreibweise des Namens, zweiten Vornamen ergänzen, Familienstand ändern), wenden Sie sich bitte an den Servicedesk. Schicken Sie den Scan der entsprechenden Nachweise mit (zum Beispiel Heritasurkunde, Reisepass, Personalausweis). Die Studienzulassung ändert Ihre Daten entsprechend den Nachweisen.
3) Einreichen des Ansuchens via u:space
- Sobald die letzte curricularkonform erbrachte Note für Ihr Studium eingetragen wird, erhalten Sie eine E-Mail von der Universität Wien, Betreff “INformation: Ihre Abschlussleistung wurde eingetragen / Your final exam has been entered”. Überprüfen Sie regelmäßig den Posteingang Ihrer u:account-E-Mail-Adresse. Sobald Sie die Mail erhalten haben, folgen Sie dem Link und reichen Sie Ihren Prüfungspass über uspace.univie.ac.at zur Überprüfung ein.
4) Entgegennahme des Zeugnisses
- Das Erstellen des Zeugnisses kann bis zu vier Wochen dauern. Sie erhalten das digital signierte Abschlusszeugnis per Mail.
- Sollten Sie das Zeugnis in physischer Form benötigen, müssen Sie dieses beim StudienServiceCenter beantragen. Wenn Sie das Zeugnis nicht persönlich abholen können, schicken Sie bitte eine Person mit unterschriebener Vollmacht.
H) ABSCHLUSS MASTER
H.1) Thema der Masterarbeit
Themen für Masterarbeiten werden häufig aus Lehrveranstaltungen heraus entwickelt (insbesondere die Seminare M1 bis M3 sind dafür vorgesehen). Ein Thema kann auch unabhängig von einer Lehrveranstaltung entwickelt werden, doch besteht kein Rechtsanspruch auf die Betreuung: Eine Absprache ist immer notwendig.
Es wird empfohlen, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen von habilitierten Lehrenden zu besuchen, die für Sie interessanten Fachbereiche vertreten. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig und in Abstimmung mit den Lehrenden ein Thema für die Masterarbeit zu entwickeln und zu prüfen, ob die jeweiligen Lehrenden für eine Betreuung in Frage kommen.
Die meisten Lehrenden erachten die erfolgreiche Teilnahme an einer ihrer Lehrveranstaltungen (in der Regel ein Seminar) und die damit verbundene Vorlage einer schriftlichen Arbeit als Bedingung für die Übernahme der Betreuung der Masterarbeit, auch wenn das Thema vielleicht unabhängig von dieser Lehrveranstaltung entwickelt wurde. Genauere Informationen über Forschungsschwerpunkte finden Sie auf den Websites der Lehrenden.
Im Universitätsgesetz 2002 ist in § 81 (2) Folgendes festgelegt:
- Die Aufgabenstellung der Diplom- oder Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Der Richtwert für den Umfang sind 160.000 bis 200.000 Zeichen (ohne Leerzeichen): Bitte besprechen Sie den Umfang mit der Lehrperson, die Ihre Arbeit betreut. Thema und Umfang müssen so konzipiert sein, dass sie in einem halben Jahr zu bewältigen sind.
H.2) Betreuung der Masterarbeit und des zweiten Prüfungsfaches
Für die Betreuung Ihrer Masterarbeit kommen habilitierte Lehrende des Instituts und externe Lehrende in Frage, auch jene, die nur für einen Lehrauftrag im Institut unterrichten. Letztere leben in der Regel nicht in Wien und sollten möglichst nur zeitnah zu ihrem Lehrauftrag ausgewählt werden. Sie stehen deshalb nicht in der folgenden Liste der Betreuungsberechtigten, die als Empfehlung zu verstehen ist.
In Einzelfällen und unter bestimmten Bedingungen können auch promovierte Lehrende die Mitbetreuung oder Betreuung einer Masterarbeit übernehmen. Bitte fragen Sie die betreffenden Lehrenden.
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Finden einer Betreuung für Ihre Masterarbeit haben, wenden Sie sich bitte an die Studienprogrammleitung Kunstgeschichte (christine.beier@univie.ac.at).
Prüfungsberechtigte (Masterarbeit / zweites Prüfungsfach)
-
Mag. Dr. Stefan ALBL, Privatdoz. (Universalmuseum Joanneum)Dr. Christine BEIER, Privatdoz.
Hon.-Prof. Dr. Gerd BLUM, M.A. PhD (Kunstakademie Münster)
Ass.-Prof. Dr. Maria BREMER
Univ.-Prof. Dr. Sebastian EGENHOFER
Univ.-Prof. Dr. Dr. Noémie ETIENNE
Univ.-Doz. Dr. Achim GNANN (Albertina)
Mag. Dr. Maximilian HARTMUTH, Privatdoz. MA
Dr. Sandra HINDRIKS, M.A.
Mag. Dr. Berthold HUB, Privatdoz. (ETH Zürich)
Dr. Herbert KARNER, Privatdoz. (ehem. Österreichische Akademie der Wissenschaften)
Hon.-Prof. Mag. Dr. habil. Marianne KOOS (Université de Fribourg)
Univ.-Prof. Dr. Lukas NICKEL
Mag. Dr. Andreas NIERHAUS, Privatdoz. (Wien Museum)
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfram PICHLER, Privatdoz.
Univ.-Prof. Dr. Assaf PINKUS
Prof. Dr. Martina PIPPAL (emerit.)
Hon.-Prof. Dr. Sabine PLAKOLM-FORSTHUBER (ehem. TU Wien)
Univ.-Prof. Dr. Markus RITTER, M.A.
Univ.-Prof. Dr. Raphael ROSENBERG
Mag. Dr. Barbara SCHEDL, Privatdoz.
Prof. Dr. Mario SCHWARZ (emerit.)
Prof. Dr. Michael Viktor SCHWARZ (emerit.)
Univ.-Prof. Dr. Friederike SIGLER
Univ.-Prof. Dr. Lucia SIMONATO
Hon.-Prof. Mag. art Dr. Dr. phil. habil Robert STALLA (ehem. TU Wien)
Univ.-Prof. Dr. Manuela STUDER-KARLEN
Mag. Dr. Werner TELESKO, Privatdoz. (Österreichische Akademie der Wissenschaften)
Prof. Dr. Lioba THEIS (emerit.)
H.3) Anmeldung der Masterarbeit
Sobald Sie ein Thema mit der Betreuungsperson vereinbart haben, melden Sie die Arbeit bitte an. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail, die unbedingt von Ihrer u:account-Adresse aus an das StudienServiceCenter (SSC) zu schicken ist. Fügen Sie bitte das Exposé und die folgenden Formulare ausgefüllt mit:
Thema und Betreuung (Doc)
Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (PDF)
H.4) Erstellen des Exposés für die Anmeldung der Masterarbeit
- Das Exposé muss von der Betreuungsperson bestätigt werden.
- Empfohlener Umfang: 2 Seiten (ohne Literatur)
Inhalt:
- Arbeitstitel
- Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens mit klar eingegrenzten Fragestellungen
- Darlegung der anzuwendenden Methode/n
- Vorläufiger Aufbau der Arbeit
- Überblick über Forschungsstand und Aufzeigen der Forschungslücke
- Literaturangaben
Weitere Hinweise im Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten und auf der Homepage des CTL. Sprechen Sie auch mit Ihrer Betreuung, ob es spezifische Vorgaben für das Exposé gibt, die für Ihr Thema wichtig sind.
H.5) Nennung des Themas der Masterarbeit auf der Institutshomepage
Die laufenden Masterarbeiten werden auf der Institutshomepage als Forschungsarbeiten aufgelistet. Auf Wunsch erfolgt die Bekanntgabe Ihres Themas anonym. Dazu schreiben Sie bitte nach erfolgter Themengenehmigung an die StudienServiceStelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at).
H.6) Ablauf der Abschlussphase
Sie können mit der Vorbereitung der letzten Schritte beginnen, sobald Sie die Module M1-M11 erfüllt haben. Die Masterarbeit müssen Sie zunächst noch nicht abgegeben haben.
H.6.a) Einreichung des Prüfungspasses für den Master Kunstgeschichte
Sobald Sie die Module 1-11 absolviert haben, können Sie den Prüfungspass bei der Studienservicestelle zur Überprüfung und Bestätigung einreichen. Erledigen Sie das möglichst frühzeitig, denn der Prozess muss abgeschlossen sein, wenn Sie sich zur Masterprüfung anmelden.
Prüfen aller Angaben vor der Einreichung
-
Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen des Ansuchens- ob alle persönlichen Daten korrekt und aktuell sind (Adresse, Name, akademische Grade usw.)
⇢ Für Änderungen persönlicher Daten, die Sie nicht selbst in u:space vornehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle (Link: Änderung persönlicher Daten). - ob alle Module absolviert wurden
→ Bei Modulen, die aus mehreren Einzelleistungen bestehen (M9, M10), wird die gewichtete Durchschnittsnote berechnet.
→ Masterarbeit und Abschlussprüfung müssen noch nicht absolviert sein.
→ Sollten Korrekturen notwendig sein, schreiben Sie bitte an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at). - ob alle Anerkennungen vorhanden sind
→ Sollten Korrekturen notwendig sein, schreiben Sie bitte an die Studienservicestelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at). - ob Sie einen Schwerpunkt eintragen lassen möchten
→ Möglich sind die beiden Schwerpunkte „Geschichte islamischer Kunst“ und „Kunstgeschichte Asiens“.
→ Voraussetzung für die Benennung eines Schwerpunkts im Zeugnis sind der Nachweis von mindestens 60 ECTS in dem jeweiligen Bereich, inklusive Masterarbeit: Ein Seminar aus den Modulen 1 bis 3 und die Module 6 sowie 10 bis 11 sind jedenfalls in dem gewünschten Schwerpunkt zu absolvieren, nach Möglichkeit auch eine Exkursion.
→ Wenn Sie keinen Schwerpunkt setzen möchten, geben Sie das bitte ebenfalls an.
BITTE BEACHTEN: Nach dem Einreichen des Prüfungspasses sind Änderungen nur noch nach Rücksprache mit dem Studienservicecenter möglich, spätestens bis zur Abschlussprüfung.
- ob alle persönlichen Daten korrekt und aktuell sind (Adresse, Name, akademische Grade usw.)
Hinweise für Studierende mit Bachelorabschluss Kunstgeschichte von einer anderen Universität
-
Die bei Ihrer Zulassung als Auflagen genannten Lehrveranstaltungen sind den Angaben im Zulassungsbescheid entsprechend zu absolvieren. Kontrollieren Sie, ob alle im Prüfungspass angezeigt werden.Bitte beachten Sie, dass Überblicksvorlesungen nur zyklisch angeboten werden - wählen Sie den nächstmöglichen Termin, um die Vorlesung zu besuchen.
Beachten Sie auch, dass die Noten der für die Auflagen absolvierten Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis sichtbar sind.
Muster für das Anschreiben zur Einreichung des Prüfungspasses
-
Wenn Sie alles sorgfältig überprüft und gegebenenfalls Korrekturen durchgeführt haben, reichen Sie bitte Ihr Ansuchen über die E-Mail-Adresse Ihres u:accounts mit folgenden Angaben bei der Studienservicestelle Kunstgeschichte (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at) ein.
Formale Vorgaben für die Einreichung (bitte per E-Mail über Ihren u:account):
- Betreff: Einreichung des Prüfungspasses „Master Kunstgeschichte“ – [Name]
Sehr geehrtes SSSt.-Kunstgeschichte-Team,
hiermit reiche ich mein Ansuchen um Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums Kunstgeschichte (Kennzeichen 033 835) ein.
Ich möchte den Schwerpunkt … im Zeugnis ausweisen lassen. / Ich möchte keinen Schwerpunkt im Zeugnis ausweisen lassen.
Hiermit erkläre ich mich mit der Modulzuordnung meiner Prüfungsleistungen laut Sammelzeugnis verbindlich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Voller Name+Matrikelnummer!]
Anhang:
Genehmigung der SPL für Modul 10, wenn fachfremde Lehrveranstaltungen absolviert wurden.
Bitte nicht mitsenden: Prüfungspass, Sammelzeugnis und Anerkennungsbescheide, Zulassungsbescheid mit etwaigen Auflagen. Diese liegen der Studienservicestelle vor.
- Betreff: Einreichung des Prüfungspasses „Master Kunstgeschichte“ – [Name]
Nach der Einreichung des Prüfungspasses
-
Die Bearbeitung des Prüfungspasses kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie diesen Zeitraum ein, damit der Prüfungspass bei Einreichung Ihrer Masterarbeit vorliegt.Eine gesonderte Verständigung nach Abschluss der Bearbeitung ist nicht vorgesehen. Sollten sich bei der Bearbeitung Fragen oder Probleme ergeben, meldet sich die Studienservicestelle bei Ihnen.
H.6.b) Zweites Prüfungsthema vorbereiten
Damit Ihnen genügend Zeit für die Vorbereitung der Prüfung bleibt, vereinbaren Sie das zweite Prüfungsthema rechtzeitig: Das ist schon vor der Abgabe Ihrer Masterarbeit möglich, spätestens nach der Abgabe sollten Sie sich darum kümmern.
- Das zweite Prüfungsthema muss einem anderen Bereich zugeordnet sein, als Ihre Masterarbeit. Folgende Bereiche sind möglich:
- Mittlere Kunstgeschichte (Spätantike/Mittelalter)
- Neuere Kunstgeschichte (Frühe Neuzeit)
- Neueste Kunstgeschichte (Moderne)
- Zeitgenössische Kunst
- Zentraleuropäische Kunstgeschichte
- Byzantinische Kunstgeschichte
- Geschichte islamischer Kunst
- Kunstgeschichte Asiens
- Theorie/Methode - Für die zweite Prüfung können Sie jemanden aus der Gruppe der habilitierten Lehrenden wählen, die Sie in der Liste unter Punkt H.2 finden.
→ Achten Sie bitte darauf, dass der Titel des Themas nicht mit dem einer Lehrveranstaltung übereinstimmen darf, für die Sie schon eine Note erhalten haben. - Sobald Sie ein Zweitprüfungsthema vereinbart haben, schicken Sie dieses bitte zur Bestätigung an die Studienprogrammleitung (christine.beier@univie.ac.at). Ihre Nachricht muss Thema und Betreuung der Masterarbeit sowie Thema und Betreuung der Zweitprüfung erhalten. Sie erhalten eine kurze Rückmeldung, ob das Thema den curricularen Vorgaben entspricht.
H.6.c) Die Masterarbeit verfassen: Unterstützung
Die Betreuung der Masterarbeit liegt bei habilitierten Lehrpersonen, die Sie unter anderem durch persönliche Gespräche und durch die Lehrveranstaltungen M6 (Vorbereitung auf die Masterarbeit) und M11 (Seminar zur Abschlussarbeit) unterstützen. Die Teilnahme an den beiden Lehrveranstaltungen vereinbaren Sie bitte direkt mit den Lehrpersonen - eine Anmeldephase gibt es nicht.
Es kann jedoch auch hilfreich sein, sich über die Begutachtungskriterien Klarheit zu verschaffen. Das kann im Gespräch mit den Lehrpersonen erfolgen. Einige grundlegende Dinge finden Sie auch im Merkblatt für die Begutachtung von Masterarbeiten (pdf).
H.6.d) Abgabe der Arbeit: elektronisch und gedruckt
- Wenn Sie Ihre Arbeit abgeschlossen (bitte Formvorgaben beachten) und das Einverständnis Ihrer Betreuungsperson eingeholt haben, können Sie die digitale Version über u:space hochladen, damit die Plagiatsprüfung (HOPLA) erfolgen kann. Achten Sie auf das richtige pdf-Format, da es sonst zu technischen Problemen kommen kann. Bitte lesen Sie sich auch die Hinweise im Mitteilungsblatt (pdf) zur Abgabe der Masterarbeit durch.
- Unmittelbar nach der Plagiatsprüfung müssen Sie zwei gebundene Exemplare der identen gedruckten Version beim StudienServiceCenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Adresse) einreichen, damit der Begutachtungsprozess beginnen kann. Die Arbeit ist in DIN A4-Hochformat, hart gebunden und doppelseitig gedruckt einzureichen. Bitte beachten Sie die Formvorgaben für die elektronische und gedruckte Version.
- Aus wichtigen wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen kann eine Sperrung der Masterarbeit erfolgen, das heißt, sie wird für ein bis maximal fünf Jahre von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Der Antrag ist mit Formular (pdf) unter Angabe einer Begründung gemeinsam mit der Druckversion im zuständigen StudienServiceCenter (ssc.historische-kulturwissenschaften(at)univie.ac.at) einzureichen.
Formvorgaben für Masterarbeiten
-
Die Vorgaben finden Sie in der Mitteilung vom 28. 2. 2024, Seite 2, Anhang I.
- Format: ausschließlich DIN A4 (210 x 297 mm), Hochformat
- Die Seiten sind doppelseitig zu bedrucken.
- Randabstände sind so zu wählen, dass sie Bindung und Heftung erlauben.
- Das zweisprachige Titelblatt wird im Rahmen des Hochladeprozesses erstellt und ist mit dem Dokument zusammenzufügen. Für Sonderfälle ist das Titelblatt anhand einer Vorlage zu gestalten.
- Ein deutsches und nach Möglichkeit auch ein englisches Abstract (min. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) ist verpflichtend in die Arbeit einzubinden. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist ebenso ein Abstract in der jeweiligen Sprache mitzubinden.
- Die facheinschlägigen Zitierregeln sind einzuhalten, alle verwendeten Hilfsmittel sind in der Arbeit zudokumentieren.
Spätestens nach Abgabe der Masterarbeit zweites Prüfungsthema vorbereiten
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Bitte kümmern Sie sich spätestens jetzt um Ihr zweites Prüfungsthema, falls Sie noch keins vereinbart haben!
H.6.e) Gutachten: Fristen und Einsichtnahme
- Die Beurteilung erfolgt auf Basis der elektronischen Version, die das Studienservicecenter nach Abschluss der Plagiatsprüfung an die Betreuungsperson weiterleitet.
- Die Erstellung des Gutachtens kann gemäß Satzung bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen.
- Nach Einlangen der Beurteilung werden Sie vom Studienservicecenter per E-Mail an Ihren u:account verständigt.
- Das Gutachten kann max. sechs Monate nach der Ausstellung im Studienservicecenter der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät eingesehen werden.
H.6.f) Termin für die Abschlussprüfung vereinbaren
Der eingereichte Prüfungspass und die eingetragene Note der Masterarbeit sind die Voraussetzungen für die Vergabe eines Masterprüfungstermins.
→ Bevor Sie den Termin mit Ihren Prüfer*innen vereinbaren, warten Sie bitte auf die Bestätigung vom StudienServiceCenter, dass Ihre Arbeit benotet wurde. Das StudienServiceCenter informiert Sie, sobald Sie für die Prüfung zugelassen sind.
Termin mit den Prüfer*innen
- Sobald die Nachricht der positiven Bewertung Ihrer Arbeit vorliegt, vereinbaren Sie bitte einen Masterprüfungstermin mit den Personen, die Ihre Masterarbeit betreuen und die Zweitprüfung abnehmen.
- Die Defensio kann laufend abgehalten werden, aber bitte beachten Sie: Für einen Abschluss im Wintersemester muss sie spätestens am 31. 3. stattfinden, für das Sommersemester ist der 31. 10. der Stichtag.
Prüfungsvorsitz und Raum
- Wenden Sie sich für die Bestellung des Prüfungvorsitzes und für die Raumbuchung bitte sofort nach Festlegung des Termins an die StudienServiceStelle (ssst.kunstgeschichte@univie.ac.at). Die StudienServiceStelle informiert Sie über die erfolgte Raumbuchung und die Zuteilung eines Vorsitzes. In der Regel benötigt die StudienServiceStelle zwei bis drei Wochen, um den Vorsitz zu organisieren.
Formular mit allen Angaben an das Studienservicecenter schicken
- Bitte füllen Sie das Formular für die Anmeldung zur mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung (pdf) aus und senden Sie es an das StudienServiceCenter (ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at).
- Sie erhalten danach vom StudienServiceCenter die Bestätigung, dass die Prüfung stattfinden darf. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsanmeldeformular mindestens 14 Tage vor dem geplanten Prüfungstermin beim StudienServiceCenter eingelangt sein muss.
H.6.g) Ablauf der mündlichen Masterabschlussprüfung
- Die Prüfungskommission besteht aus den beiden Prüfer*innen und einer*m Vorsitzenden. Der Vorsitz wird von der Studienservicestelle benannt (s. H.6.f).
- Im ersten Prüfungsteil halten Sie einen 15-minütigen Vortrag mit PowerPoint-Präsentation zu Fragestellungen und Ergebnissen Ihrer Masterarbeit unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Gutachtens. Daran schließt eine 15 bis 20-minütige Diskussion mit der Prüfungskommission über das wissenschaftliche Umfeld Ihrer Arbeit an.
- Der zweite Prüfungsteil ist ein 20-minütiges Fachgespräch über ein weiteres Themenfeld aus einem anderen der im Curriculum genannten Fachbereiche der Kunstgeschichte als jenem, dem das Thema der Masterarbeit zuzuordnen ist (zur Vereinbarung des zweiten Themas s. H.6.b).
→ In beiden Prüfungsteilen steht das Verständnis fachlicher Zusammenhänge im Vordergrund. - Die Note wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit von der Prüfungskommission diskutiert, festgelegt und im Anschluss dem Prüfling mitgeteilt.
H.6.h) Abschlusszeugnis und Verleihungsbescheid
Innerhalb von vier Wochen nach der Abschlussprüfung werden ihnen die amtssignierten Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, Verleihungsbescheid, Diploma Supplement) per E-Mail zugestellt.
Sie müssen dafür an einer Online-Befragung über studienbezogene Auslandsaufenthalte teilnehmen, die der statistischen Erfassung dient und vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verordnet ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
I) NOSTRIFIZIERUNG EINES AUSLÄNDISCHEN STUDIENABSCHLUSSES
Durch eine Nostrifizierung wird Ihr ausländischer Studienabschluss als gleichwertig mit einem österreichischen Studienabschluss anerkannt. Danach dürfen Sie den entsprechenden österreichischen akademischen Grad führen und Ihren Beruf in Österreich ausüben.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Kosten und den Ablauf des Verfahrens direkt beim Büro Studienpräses.